Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich bereits wissen, startete nach der 2-jährigen Übergangsphase die Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems – umgangssprachlich auch CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) genannt – in diesem Jahr. Unter Anderem mit der Verpflichtung zur Abgabe von kostenpflichtigen CBAM-Zertifikaten beim Import von CBAM-pflichtigen Waren. Hierzu zählen auch Befestigungsmaterialien aus Stahl, Edelstahl und Aluminium, die dadurch für uns, bis Ende letzten Jahres, noch nicht bekannte Zusatzkosten bei der Beschaffung mit sich bringen.
Die von der EU am 17.12.2025 veröffentlichten Standardwerte zur Berechnung der Kosten für die CBAM-Zertifikate bedeuten für uns in diesem Jahr leider unerwartet hohe Mehrbelastungen, die wir auch in unseren Preiskalkulationen berücksichtigen müssen. Neben den länderbezogenen Standardwerten und den produktionsabhängigen Benchmarks haben auch die volatilen CO²-Zertifikatspreise aus dem EU-Emissionshandel (EU-EHS) einen Einfluss auf die CBAM-Kosten. Weiterhin wurde EU-seitig festgelegt, dass die bereits aktuell hohen CBAM-Kosten jährlich prozentual steigen und bis zum Jahr 2034 auf 100% angehoben werden.
Unter diesem Aspekt müssen wir bedauerlicherweise unsere Kosten- und Preiskalkulation neu planen und in die Mehrbelastung auch ab sofort in unseren Verkaufspreisen berücksichtigen. Wir bemühen uns jedoch, die Preisanpassungen so gering wie möglich zu halten. Beschaffungsseitig arbeiten wir intensiv daran, die CBAM-bedingten Mehrkosten in den nächsten Jahren auf ein Minimum zu reduzieren, bitten jedoch für die aktuell erforderliche erste Preisanpassung um Ihr Verständnis.
Über weitere Entwicklungen und konkrete Auswirkungen auf unser Geschäft werden wir Sie informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Gehrmann
Gesamtvertriebsleiter
WEWO Schrauben-Befestigungsteile GmbH
FÜR UNSERE KUNDEN
Infoveranstaltung CBAM
In unserer Infoveranstaltung erklären wir, warum CBAM zu Preisanpassungen führen wird, wen es konkret betrifft und was das für Ihre Beschaffung und Kostenstruktur bedeutet.
Jetzt anmelden und Klarheit schaffen:
FAQ zu CBAM:
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism – kurz CBAM – aus der Verordnung (EU) 2023/956
CBAM startete schon im Oktober 2023 mit einer „Übergangsphase“. Nach zahlreichen Anpassungen startete nun seit dem 01.01.2026 die „Regelphase“.
CBAM verhindert. dass Unternehmen ihre Produktion in Drittstaaten verlagern, um den strengen CO²-Preisen durch das EU_Emissionshandelssystem (ETS) zu engehen, indem Importe den gleichen CO²-Preis wie EU-Produkte erhalten. CBAM will den Klimaschutz stärken und faire Wettbewerbsbedingungen sichern.
Unternehmen die in der EU ansässig sind und und mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren aus dem Nicht-EU-Ausland importieren. Sie müssen sich als „zugelassenen CBAM-Anmelder“ registrieren. Importeure, die nicht in der EU ansässig sind, haben einen indirekten Zollvertreter.
Die Regeln betreffen insbesondere:
- Eisen und Stahl (und viele daraus hergestellte Produkte wie Schrauben, Muttern)
- Aluminium (und daraus hergestellte Erzeugnisse)
- Zement
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Strom
CBAM-Anmelder müssen quartalsweise Informationen zu den entstandenen Emissionen der von ihnen importierten Produkten an die EU berichten. Die gemeldeten Werte werden von unabhängige Dritte zertifiziert. Es gibt eine Formel zur Berechnung, die in DVO 2025/2548 festgelegt ist. Ein erstmaliger Erwerb der Zertifikate wird allerdings erst 2027 möglich sein, bis dahin gilt ein festgelegter CBAM-Faktor. Es ist bis dato ungewiss, wie sich die Zertifikatspreise entwickeln werden.
